Du öffnest deinen Familienangehörigen die Tür für den Zugang zu den Leistungen aus der betrieblichen Krankenversicherung im Rahmen des bestehenden Gruppenvertrages mit deinem Arbeitgeber.
Dabei gilt folgender Grundsatz: Familienangehörige können nur das selbst kaufen, was du selbst auch gekauft hast und können niemals besser gestellt sein als du.
Beispiel: Du hast selbst keinen Tarif "Smile more 2.500" und möchtest diesen Tarif für deine Kinder kaufen.
Ergebnis: Das geht nicht.
Lösung: Du kaufst selbst auch die Leistungen des Tarif "Smile more 2.500"